Übergang Grundschule - weiterführende Schule
Grundschulempfehlung
Die Grundschulempfehlung ist ein Beschluss der Klassenkonferenz (bestehend aus allen Lehrkräften, die das Kind unterrichten). Den Vorsitz der Klassenkonferenz hat die Schulleiterin.
Die Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung und berücksichtigt
- die schulischen Leistungen
- das Lern- und Arbeitsverhalten
- die bisherige Entwicklung des Kindes
- die Stärken und Lernpräferenzen
- das Entwicklungspotenzial
Die Grundschulempfehlung ist verpflichtend der weiterführenden Schule vorzulegen
Besonderes Beratungsverfahren
Nach der Ausgabe der Grundschulempehlung können Erziehungsberechtigte noch eine zusätzliche Beratung in Anspruch nehmen. Sie haben die Möglichkeit, sich durch eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft beraten zu lassen. Diese Beratung beinhaltet grundsätzlich ein Beratungsgespräch. Am Ende des Beratungsgesprächs stimmt sich die Beratungslehrkraft mit den Erziehungsberechtigten ab, ob ein Testtermin zur Erweiterung der Informations- und Entscheidungsbasis hilfreich sein könnte oder nicht.
(entnommen aus der Broschüre "Grundschule - Von der Grundschule in die weiterführende Schule", Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport)
Weitere Informationen
Zusätzliche Informationen können Sie den beiden Broschüren Grundschule - Von der Grundschule in die weiterführende Schule und Bildungswege in Baden-Württemberg - Abschlüsse und Anschlüsse Schuljahr 2024/2025, welche Sie in unserem Download-Bereich finden.

